Schweine-Salmonellen-Verordnung (SchwSalmoV)
Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine

Ausfertigungsdatum: 13.03.2007


§ 8 SchwSalmoV Beauftragung

Der Untersuchungspflichtige kann sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dieser Verordnung einer von ihm beauftragten Einrichtung bedienen.