Schweine-Salmonellen-Verordnung (SchwSalmoV)
Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine

Ausfertigungsdatum: 13.03.2007


§ 5 SchwSalmoV Impfungen

Bei einer Impfung gegen Salmonellen dürfen keine Impfstoffe angewendet werden, die geeignet sind, die Untersuchungen auf Antikörper nach § 2 Abs. 1 und 2 zu beeinträchtigen.