(SchwbVWO)
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen

Ausfertigungsdatum: 22.07.1975


§ 27 SchwbVWO Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen

Für die Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen gelten die §§ 24 bis 26 entsprechend.