Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Ausfertigungsdatum: 23.07.2004


§ 23 SchwarzArbG Rechtsweg

In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Verwaltungshandeln der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz ist der Finanzrechtsweg gegeben.