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Anlage 1 >

Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV)
Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden

Ausfertigungsdatum: 13.05.2009


§ 6 SchuTSEV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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