(SchuhmAusbV 2004)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhmacher/zur Schuhmacherin

Ausfertigungsdatum: 11.03.2004


§ 6 SchuhmAusbV 2004 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.