Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen, 
- 6.
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                Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, 
- 7.
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                Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, 
- 8.
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                Kundenbetreuung und -beratung, 
- 9.
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                Beurteilen und Einsetzen von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen, 
- 10.
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                Herstellen und Bearbeiten von Schuhböden, 
- 11.
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                Durchführen von Reparaturarbeiten, 
- 12.
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                Herstellen und Bearbeiten von Schaftteilen, 
- 13.
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                Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen, 
- 14.
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                Anatomie, Physiologie und Pathologie der Bewegungs- und Stützorgane, 
- 15.
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                Anfertigen von Fußumrisszeichnungen, Trittspuren, fußgerechten Zurichtungen sowie Fußbettungen, 
- 16.
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                Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.