Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen,
- 6.
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Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 7.
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Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
- 8.
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Kundenbetreuung und -beratung,
- 9.
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Beurteilen und Einsetzen von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen,
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Herstellen und Bearbeiten von Schuhböden,
- 11.
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Durchführen von Reparaturarbeiten,
- 12.
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Herstellen und Bearbeiten von Schaftteilen,
- 13.
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Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen,
- 14.
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Anatomie, Physiologie und Pathologie der Bewegungs- und Stützorgane,
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Anfertigen von Fußumrisszeichnungen, Trittspuren, fußgerechten Zurichtungen sowie Fußbettungen,
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.