Schiedsstellenverordnung (SchStV)
Verordnung über die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelabrechnung

Ausfertigungsdatum: 29.09.1994


§ 10 SchStV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.