(SchSiServAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Ausfertigungsdatum: 21.05.2008


§ 1 SchSiServAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.