Ausfertigungsdatum: 06.01.2017
(1) Als Vorhafensperrsignal werden zwei feste rote Lichter übereinander verwendet. Das Vorhafensperrsignal wird auf dem Signalturm auf der Westmole gezeigt. Mit dem Zeigen des Vorhafensperrsignals ist das Einlaufen in den Neuen Vorhafen verboten.
(2) Als Schleusensignale werden auf dem Signalturm auf der Westmole und auf den Schleusenhäuptern gezeigt: