(SchSiAusbV 2008)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Ausfertigungsdatum: 21.05.2008


§ 1 SchSiAusbV 2008 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.