Schriftsetzermeisterverordnung (SchriSeMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Schriftsetzer-(Buchdrucker-)Handwerk

Ausfertigungsdatum: 13.06.1995


§ 8 SchriSeMstrV Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1995 in Kraft.

(2) Die aufgrund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.