Bei der Anmeldung eines Binnenschiffs sind anzugeben:
- 1.
-
der Name, die Nummer oder das sonstige Merkzeichen des Schiffs;
- 2.
-
die Gattung und der Hauptbaustoff;
- 3.
-
der Heimatort;
- 4.
-
der Bauort, die Schiffswerft, auf der das Schiff erbaut worden ist, und das Jahr des Stapellaufs, es sei denn, daß dies nur mit besonderen Schwierigkeiten zu ermitteln ist;
- 5.
-
bei Schiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, die größte Tragfähigkeit, bei anderen Schiffen die Wasserverdrängung bei größter Eintauchung sowie bei Schiffen mit eigener Triebkraft außerdem die Maschinenleistung;
- 6.
-
der Eigentümer, bei mehreren Eigentümern die Größe der einzelnen Anteile;
- 7.
-
der Rechtsgrund für den Erwerb des Eigentums.