Schneidwerkzeugmechanikermeisterverordnung (SchneidwMechMstrV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 22.11.2011


§ 12 SchneidwMechMstrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Messerschmiede-Handwerk vom 2. August 1976 (BGBl. I S. 2051) außer Kraft.