Ausfertigungsdatum: 22.11.2011
Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk.