Schneidwerkzeugmechanikermeisterverordnung (SchneidwMechMstrV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 22.11.2011


§ 1 SchneidwMechMstrV Gegenstand

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk.