Schneidwerkzeugmechaniker-Ausbildungsverordnung (SchneidwMAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schneidwerkzeugmechaniker/zur Schneidwerkzeugmechanikerin

Ausfertigungsdatum: 10.04.1989


§ 6 SchneidwMAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.