(SchKiSpVDBest 1)
Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung

Ausfertigungsdatum: 16.10.1975


§ 12 SchKiSpVDBest 1

Die Berichterstattung über die Schüler- und Kinderspeisung erfolgt für die Kennziffern der Schüler- und Kinderspeisung durch die Betriebe und Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung entsprechend dem bestätigten Kennziffernprogramm.