Ausfertigungsdatum: 22.07.2004
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1883 - 1886;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- Zeitliche Gliederung - | ||||
Fachrichtung Linienfahrt | ||||
A. | ||||
Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.1 Arbeitsorganisation und Kooperation, 2.2 Informations- und Kommunikationssysteme sowie 3. Fachbezogenes Englisch sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Während des 2. Ausbildungsjahres werden die Grundlagen für die fachrichtungsbezogenen Qualifikationen gelegt. | ||||
B. | ||||
1. Ausbildungsjahr | ||||
(1) | In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel c, | |||
1.2 | Berufsbildung, Lernziele a und b, | |||
1.3 | Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen, | |||
1.5 | Umweltschutz, Lernziel d, | |||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziel a, | |||
zu vermitteln. | ||||
(2) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziele a, b und d, | |||
1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, | |||
2.3 | Datenschutz und Datensicherung, | |||
6. | Klarierung, | |||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele b, c und h, | |||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildposition | ||||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziel a, | |||
fortzusetzen. | ||||
(3) | In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
1.5 | Umweltschutz, Lernziele a bis c, | |||
5. | Marketing, Lernziel a, | |||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | ||||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel d, | |||
6. | Klarierung, | |||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele a bis c und h, | |||
fortzusetzen. | ||||
2. Ausbildungsjahr | ||||
(1) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele d und e, i und k, | |||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | ||||
1.2 | Berufsbildung, Lernziel b, | |||
5. | Marketing, Lernziel a, | |||
fortzusetzen. | ||||
(2) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
4.1 | Betriebliches Rechnungswesen, | |||
4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a, | |||
5. | Marketing, Lernziele b und c, | |||
8. | Seeverkehrslogistik, Lernziel a, | |||
zu vermitteln. | ||||
(3) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
4.3 | Controlling, | |||
5. | Marketing, Lernziele d und e, | |||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele f und g, | |||
8. | Seeverkehrslogistik, Lernziele b und c, | |||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | ||||
4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a, | |||
5. | Marketing, Lernziele b und c, | |||
8. | Seeverkehrslogistik, Lernziel a, | |||
fortzusetzen. | ||||
3. Ausbildungsjahr | ||||
(1) | In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
I. | 1) | 4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel b, | |
II. | 2) | 1.1 | Marktbeobachtung und Marktanalyse, | |
II. | 1.2 | Intermodale Transporte, | ||
II. | 1.3 | Einsatz und Disposition von Containern oder anderen Ladungsträgern, | ||
II. | 1.4 | Ladungsbuchung und Abwicklung der Verladung | ||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | ||||
I. | 1.2 | Berufsbildung, Lernziel b, | ||
I. | 5. | Marketing, Lernziele d und e, | ||
I. | 8. | Seeverkehrslogistik, Lernziele b und c, | ||
fortzusetzen. | ||||
(2) | In einem Zeitraum von insgesamt sechs bis acht Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
I. | 1.2 | Berufsbildung, Lernziel c, | ||
I. | 1.3 | Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen, Lernziele a und b, | ||
I. | 4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel c, | ||
I. | 9. | Haftung, Versicherung, Schadensabwicklung | ||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | ||||
I. | 1.2 | Berufsbildung, Lernziele a und c, | ||
II. | 1.1 | Marktbeobachtung und Marktanalyse, | ||
II. | 1.2 | Intermodale Transporte, | ||
II. | 1.3 | Einsatz und Disposition von Containern oder anderen Ladungsträgern, Lernziel d, | ||
II. | 1.4 | Ladungsbuchung und Abwicklung der Verladung, Lernziele a, c und g, | ||
fortzusetzen.
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1) | Abschnitt I: | Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse | ||
2) | Abschnitt II: | Fachrichtung Linienfahrt | ||
Fachrichtung Trampfahrt | ||||
A. | ||||
Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.1 Arbeitsorganisation und Kooperation, 2.2 Informations- und Kommunikationssysteme sowie 3. Fachbezogenes Englisch sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln.
Während des 2. Ausbildungsjahres werden die Grundlagen für die fachrichtungsbezogenen Qualifikationen gelegt. |
||||
B. | ||||
1. Ausbildungsjahr | ||||
(1) | In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel c, | |||
1.2 | Berufsbildung, Lernziele a und b, | |||
1.3 | Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen, | |||
1.5 | Umweltschutz, Lernziel d, | |||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziel a, | |||
zu vermitteln. | ||||
(2) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziele a, b und d, | |||
1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, | |||
2.3 | Datenschutz und Datensicherung, | |||
6. | Klarierung, | |||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele b, c und h, | |||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildposition | ||||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziel a, | |||
fortzusetzen. | ||||
(3) | In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
1.5 | Umweltschutz, Lernziele a bis c, | |||
5. | Marketing, Lernziel a, | |||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | ||||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel d, | |||
6. | Klarierung, | |||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele a bis c und h, | |||
fortzusetzen. | ||||
2. Ausbildungsjahr | ||||
(1) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele d, e, i und k, | |||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | ||||
1.2 | Berufsbildung, Lernziel b, | |||
5. | Marketing, Lernziel a, | |||
fortzusetzen. | ||||
(2) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
4.1 | Betriebliches Rechnungswesen, | |||
4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a, | |||
5. | Marketing, Lernziele b und c, | |||
8. | Seeverkehrslogistik, Lernziel a, | |||
zu vermitteln. | ||||
(3) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
4.3 | Controlling, | |||
5. | Marketing, Lernziele d und e, | |||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele f und g, | |||
8. | Seeverkehrslogistik, Lernziele b und c, | |||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | ||||
4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a, | |||
5. | Marketing, Lernziele b und c, | |||
8. | Seeverkehrslogistik, Lernziel a, | |||
fortzusetzen. | ||||
3. Ausbildungsjahr | ||||
(1) | In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
I. | 1) | 4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel b, | |
II. | 2) | 2.1 | Marktbeobachtung und Marktanalyse, | |
II. | 2.2 | Befrachtung | ||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | ||||
I. | 1.2 | Berufsbildung, Lernziel b, | ||
I. | 5. | Marketing, Lernziele d und e, | ||
I. | 8. | Seeverkehrslogistik, Lernziele b und c, | ||
fortzusetzen. | ||||
(2) | In einem Zeitraum von insgesamt sechs bis acht Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | |||
I. | 1.2 | Berufsbildung, Lernziel c, | ||
I. | 1.3 | Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen, Lernziele a und b, | ||
I. | 4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel c, | ||
I. | 9. | Haftung, Versicherung, Schadensabwicklung, | ||
II. | 2.3 | Projektlogistik | ||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | ||||
I. | 1.2 | Berufsbildung, Lernziele a und c, | ||
II. | 2.2 | Befrachtung | ||
fortzusetzen.
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||||
1) | Abschnitt I: | Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse | ||
2) | Abschnitt II: | Fachrichtung Linienfahrt |