(SchKfmAusbV 2004)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau

Ausfertigungsdatum: 22.07.2004


§ 6 SchKfmAusbV 2004 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.