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Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung (SchiffsBelWertV)
Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Schiffen und Schiffsbauwerken nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Pfandbriefgesetzes

Ausfertigungsdatum: 06.05.2008


§ 15 SchiffsBelWertV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.

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