Ausfertigungsdatum: 07.06.1999
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 339)
Abschnitt I |
Gehäuftes Verenden |
Ein Verenden tritt gehäuft auf, wenn innerhalb von sieben Tagen in einem Stall die in der nachfolgenden Tabelle genannten Vom-Hundert-Werte überschritten werden:
Verenden im Abferkelbereich | Verenden im
Aufzuchtbereich | Verenden im
Mast- oder Zuchtbereich |
|
---|---|---|---|
Erste Lebenswoche | Übrige Lebenswochen | ||
15 | 5 | 3 | 2 |
Abschnitt II |
Gehäuftes Auftreten von Kümmerern |
Gehäuft treten Kümmerer auf
Abschnitt III |
Fieberhafte Erkrankungen |
Gehäufte fieberhafte Erkrankungen liegen vor, wenn innerhalb von sieben Tagen