Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)
Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen

Ausfertigungsdatum: 07.06.1999


§ 5 SchHaltHygV Beförderung von Schweinen

Zucht- oder Nutzschweine dürfen nicht gemeinsam mit Schlachtschweinen aus einem anderen Betrieb befördert werden.