Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)
Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen

Ausfertigungsdatum: 07.06.1999


§ 10 SchHaltHygV Amtliche Beaufsichtigung

Jeder Betrieb unterliegt der Beaufsichtigung durch den beamteten Tierarzt.