Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

Ausfertigungsdatum: 26.11.2008


§ 43 SchfHwG Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand

Am 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.