Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

Ausfertigungsdatum: 26.11.2008


§ 23 SchfHwG Zuständige Behörden

Die für die Aufgaben nach diesem Gesetz zuständigen Behörden werden durch Landesrecht bestimmt.