Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

Ausfertigungsdatum: 26.11.2008


§ 22 SchfHwG Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts

Die Befugnisse der jeweils zuständigen Behörde, auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen andere oder weitergehende Anordnungen zu treffen, bleiben von den Bestimmungen dieses Gesetzes unberührt.