Schutzbereichgesetz (SchBerG)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung

Ausfertigungsdatum: 07.12.1956


§ 33 SchBerG

Soweit durch die Vorschriften dieses Gesetzes das Grundrecht nach Artikel 13 des Grundgesetzes berührt wird, wird dieses Grundrecht eingeschränkt.