Schutzbereichgesetz (SchBerG)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung

Ausfertigungsdatum: 07.12.1956


§ 31 SchBerG

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine von § 24 Abs. 1 und 2 abweichende Regelung zu treffen.