Schutzbereichgesetz (SchBerG)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung

Ausfertigungsdatum: 07.12.1956


§ 26 SchBerG

Für die Anfechtung der von den Schutzbereichbehörden erlassenen Verwaltungsakte gilt die Verwaltungsgerichtsordnung.