(SchaumwZwStG)
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz

Ausfertigungsdatum: 15.07.2009


§ 36 SchaumwZwStG Verwaltungsvorschriften

Das Bundesministerium der Finanzen erlässt die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.