Zweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz (SchAnpG 2)
Zweites Gesetz zur Anpassung bestimmter Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard

Ausfertigungsdatum: 16.06.2002


Art 8 SchAnpG 2 Neubekanntmachung des Seeaufgabengesetzes

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen kann den Wortlaut des Seeaufgabengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.