Zweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz (SchAnpG 2)
Zweites Gesetz zur Anpassung bestimmter Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard

Ausfertigungsdatum: 16.06.2002


Art 7 SchAnpG 2 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf den Artikeln 3 und 4 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.