Zweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz (SchAnpG 2)
Zweites Gesetz zur Anpassung bestimmter Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard

Ausfertigungsdatum: 16.06.2002


Art 10 SchAnpG 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft.