(SBG)
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 29.08.2016


§ 58 SBG Versammlungen der Vertrauenspersonen

In besonderen Verwendungen im Ausland werden Versammlungen der Vertrauenspersonen nach § 33 gebildet. Einsatzliegenschaften stellen einen Kasernenbereich dar.