(SBG)
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 29.08.2016


§ 11 SBG Niederlegung des Amtes

Die Vertrauensperson kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der oder dem Disziplinarvorgesetzten ihr Amt niederlegen. Diese oder dieser gibt die Niederlegung des Amtes dienstlich bekannt.