Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet

Ausfertigungsdatum: 21.09.1994


§ 37 SachenRBerG Anspruch auf Befreiung von dinglicher Haftung

Der Nutzer kann vom Grundstückseigentümer Befreiung von einer dinglichen Haftung verlangen, die er nach § 36 Abs. 1 zu übernehmen hat. Ist eine grundpfandrechtlich gesicherte Kreditschuld noch nicht ablösbar, so hat der Grundstückseigentümer dem Nutzer statt der Befreiung auf Verlangen Sicherheit zu leisten.