(SachBezV BG)
Verordnung über den Wert der Sachbezüge in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 1991 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Ausfertigungsdatum: 17.12.1990


§ 3 SachBezV BG

§ 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 der Sachbezugsverordnung 1991 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß für die Wohnung 45,00 DM und für Beleuchtung 2,70 DM anzusetzen sind.