Ausfertigungsdatum: 28.12.1977
(1) (Inkrafttreten)
(2) Die in dieser Verordnung festgesetzten Werte gelten
(3) Für die Bewertung von Sachbezügen, die vor dem Jahr 1994 gewährt worden sind, bleiben die im Zeitpunkt der Gewährung geltenden Regelungen maßgebend.