(SaAusbV 2005)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin

Ausfertigungsdatum: 23.03.2005


§ 2 SaAusbV 2005 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Fahrzeugsattlerei,
2.
Reitsportsattlerei und
3.
Feintäschnerei
gewählt werden.