(SaAusbV 2005)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin

Ausfertigungsdatum: 23.03.2005


§ 11a SaAusbV 2005 Fortsetzung der Berufsausbildung

Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung vom 14. Februar 2011 (BGBl. I S. 255) kann die Ausbildungsdauer einer Berufsausbildung zum Sattler oder zur Sattlerin um ein Jahr verkürzt werden.