Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2018 an 
        
            - 1.
- 
                für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 362 Euro und 1 445 Euro monatlich, 
- 2.
- 
                für Versicherungsfälle, auf die § 215 Absatz 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 341 Euro und 1 369 Euro.