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Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 (RWBestV 2018)
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2018

Ausfertigungsdatum: 12.06.2018


§ 3 RWBestV 2018 Ausgleichsbedarf

Der Ausgleichsbedarf beträgt ab dem 1. Juli 2018 1,0000.

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