Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2016 an
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für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 344 Euro und 1 374 Euro monatlich,
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für Versicherungsfälle, auf die § 215 Absatz 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 319 Euro und 1 278 Euro.