§ 1 RWBestV 2010 Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)
(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2010 27,20 Euro.
(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1. Juli 2010 24,13 Euro.
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