§ 1 RWBestV 2009 Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)
(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2009 27,20 Euro.
(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1. Juli 2009 24,13 Euro.
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