Reichsvermögen-Gesetz (RVermG)
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen

Ausfertigungsdatum: 16.05.1961


§ 22 RVermG Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.

(2) Im Saarland tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden zwölften Kalendermonats in Kraft.