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Schlussformel >

Bedienstetenwohnungs-Verordnung der RV-Träger (RVBedWohnV)
Verordnung über die Zulässigkeit und den Umfang der Wohnungsfürsorge für Bedienstete der Träger der Rentenversicherung

Ausfertigungsdatum: 15.04.2005


§ 6 RVBedWohnV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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