Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerausbildungsverordnung (RSMAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker und zur Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin

Ausfertigungsdatum: 03.05.2016


§ 5 RSMAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.