(RSiedlGErgG 1935)
Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 04.01.1935


§ 8 RSiedlGErgG 1935

Die Gebühren-, ... und Steuerfreiheit nach § 29 des Reichssiedlungsgesetzes gilt auch für die Fälle, in denen ein Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung für Siedlungszwecke erworben wird.