(RobErhÜbkG)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben

Ausfertigungsdatum: 27.01.1987


Art 1 RobErhÜbkG

Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen von London vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.